Mit der Teilnahme an der FLENS „Plop‘ in den Urlaub“ Aktion von FLENSBURGER erklären sich die Teilnehmer mit den folgenden Teilnahmebedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen einverstanden.
Die Flensburger Brauerei Emil Petersen GmbH & Co. KG, Munketoft 12, 24937 Flensburg (im Folgenden „FLENSBURGER“ genannt) ist Veranstalter der FLENS „Plop‘ in den Urlaub“ Aktion der Marke „FLENSBURGER“ und hat zur Durchführung und zur Gewinnabwicklung die Agentur Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH, Schellerdamm 16, 21079 Hamburg beauftragt.
Für die Teilnehmerkommunikation arbeitet Baudek & Schierhorn Shopper Marketing GmbH mit der Firma Mailjet GmbH in Alt-Moabit 2, 10557 Berlin, zusammen.
An der Aktion teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Privatpersonen, die im Zeitraum 04.10.2023 - 15.06.2024 ihren Aktionscode auf der Aktionsseite eingeben und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Mitarbeiter von FLENSBURGER, deren Angehörige und alle an der Konzeption und Umsetzung dieser Aktion beteiligten Personen von betreuenden Agenturen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen und mit eigener E-Mail-Adresse teilnehmen. Eine regelwidrige Teilnahme an dieser Aktion hat den unwiderruflichen Teilnahmeausschluss zur Folge.
Mehrfachteilnahmen sind möglich, wobei je Teilnehmer nur handelsübliche Mengen gekauft werden dürfen.
Die Teilnehmer müssen im Aktionszeitraum eins der teilnehmenden Produkte mit Peel-Off-Etikett kaufen und den darunter liegenden Code auf der Aktionswebseite eingeben.
Teilnehmende Produkte, auf denen Codes unter einem Peel-Off-Etikett zu finden sind:
Aktionszeitraum: 04.10.2023 - 15.06.2024
Registrierungsschluss: 15.06.2024 23:59 Uhr
Der Aktionscode muss bis zum 15.06.2024 um 23:59 Uhr (Teilnahmeschluss) auf der Aktionsseite eingelöst werden, anderenfalls verfällt der Gewinnanspruch.
Um an der FLENS „Plop‘ in den Urlaub“ Aktion teilzunehmen, muss der Teilnehmer im genannten Aktionszeitraum (04.10.2023-15.06.2024) ein Aktionsprodukt (siehe Punkt 3) gekauft haben und muss den Kauf mit einem Kaufbeleg (Kaufbeleg) belegen können. Der Original-Kaufbeleg sowie das Peel-Off-Etikett müssen bis zum Ablauf der Aktion für etwaige Nachprüfungen aufbewahrt werden. Die Teilnehmer müssen sich auf der Seite plopindenurlaub.flens.de anmelden, indem sie die persönlichen Daten sowie den Gewinncode eingeben.
Der Ablauf erfolgt für die Teilnehmer insgesamt wie folgt:
Auf jedem Peel-Off-Etikett ist ein individueller Code. VOR Aktionsbeginn wurden 1.110 Codes davon als „Gewinncodes“ erklärt (siehe Punkt 7) und auf einem Gewinnspiel-Server hinterlegt. Bei der Teilnahme werden die eingegebenen Codes mit den auf dem Gewinnspielserver hinterlegten „Gewinncodes“ abgeglichen und im Gewinnfall eine Gewinnmeldung ausgespielt. Die Auswahl der beiden auf der Website abgebildeten Bierflaschen reduziert die Gewinnwahrscheinlichkeit um 50%.
Folgende Gewinne werden im Laufe der FLENS „Plop‘ in den Urlaub“ Aktion ausgespielt:
FLENSBURGER ist berechtigt, Teilnehmer von der Aktion auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder die Website manipulieren bzw. dieses versuchen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder sonst in unfairer bzw. unlauterer Weise versuchen, die Aktion zu beeinflussen. In diesen Fällen kommt der Ausschluss von der Aktion, die Verweigerung bzw. die Rückforderung eines Gewinnes in Betracht.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.
Für technische Ausfälle, die zur Nichtverfügbarkeit des Angebots führen, Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs von FLENSBURGER und der beauftragten Agentur, übernehmen FLENSBURGER und die beauftragte Agentur, keine Haftung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Durch die Teilnahme an der FLENS „Plop‘ in den Urlaub“ Aktion be- oder entstehen keine finanziellen Ansprüche des Teilnehmers gegenüber FLENSBURGER.
FLENSBURGER behält sich vor, die FLENS „Plop‘ in den Urlaub“ Aktion jederzeit vorzeitig zu beenden, zu verändern oder auszusetzen (z. B. aus technischen oder rechtlichen Gründen). Durch eine vorzeitige Beendigung, Veränderung oder Aussetzung der Promotion be- oder entstehen für den Teilnehmer keinerlei Ansprüche gegenüber FLENSBURGER.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam, undurchführbar oder unvollständig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
Diese Teilnahmebedingungen können von FLENSBURGER jederzeit ohne Begründung und gesonderte Benachrichtigung geändert werden, sie gelten dann jeweils in entsprechend geänderter Fassung.
Bei Fragen zur Aktion kontaktieren Sie uns bitte unter: info@urlaubsgeld.flens.de
*Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.
Stand: September 2023